Aktuell sind bei uns 18 Jugendliche in Ausbildung, die folgende Blasinstrumente erlernen:
- 2 Querflöte
- 3 Klarinette
- 6 Trompete / Flügelhorn
-
1 Tenorhorn / Bariton
-
3 Schlagzeug
- 1 Tuba
- 1 Posaune
- 1 Alt-Saxophon
Auf die Jugendausbildung wird in unserem Musikverein besondern Wert gelegt.
Jedes interessierte Kind ab ca. 8 Jahren kann bei uns unter Anleitung qualifizierter Ausbilder ein Instrument erlernen, z.B. Trompete/Flügelhorn, Posaune, Horn, Tenorhorn, Tuba, Querflöte, Klarinette, Saxophon und Schlagzeug.
Ausbildungsbeginn ist jeweils mit dem Schulbeginn im September jeden Jahres.
Die Ausbildung
Der Musikverein Osterberg e.V. organisiert die Ausbildung an einem Musikinstrument.
Ziel ist das aktive Musizieren in unserer Kapelle.
Der Schüler wird von qualifizierten Ausbildern durch praktischen und theoretischen Unterricht an seinem gewünschten Instrument ausgebildet.
Das Ausbildungsziel ist mit dem Abschluss der D2-Prüfung nach ca. 5 Jahren Ausbildung anzustreben.
Spätestens mit dem Bestehen der D2-Prüfung wird der Jugendliche in die aktive Kapelle übernommen.
Ab dem Erreichen der D1-Prüfung soll der Auszubildende in der Jugendkapelle mitwirken.
Der Unterricht findet in der Regel 1 x wöchentlich a´30 Minuten statt. Der Ort hängt vom jeweiligen Ausbilder ab. Während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Die Ausbildungsvergütung ist monatlich direkt an den Ausbilder zu bezahlen.
Zuschuss zur Ausbildung
Auf Grund von Spendengeldern von ortsansässigen und ortsverbundenen Firmen, Gewerbetreibenden und Organisationen ist die Bezuschussung zur Ausbildung uns machbar geworden. Abhängig von der Ausbildungsvergütung gewährt der Musikverein bis dato ein Zuschuss.
Instrument
Schüler haben zu Beginn ihrer Ausbildung die Möglichkeit, ihr Instrument vom Musikverein zu leihen. Die Instrumentenmiete in Höhe von 6 € monatlich wird als Zuschuss gewährt. Als Gegenleistung haften die Eltern selbst für eventuelle Schäden an den Leihinstrumenten.
Vor der Rückgabe des Instrumentes an den Musikverein muss dessen Zustand von einem Fachmann geprüft und dokumentiert werden. Ist laut Beurteilung eine Überholung des Instrumentes erforderlich, muss diese von den Eltern selbst bezahlt werden.